Nichtgewerbliche-Öffentliche Aufführungen

Alle bei den uns ausgeliehenen Medien dürfen öffentlich aufgeführt werden, wenn die Aufführung nicht-gewerblichen Charakter haben. Damit soll verhindert werden, dass eine Konkurrenz zu Kino und kommerziellem Filmverleih entsteht.

Es darf keine Werbung für Filmveranstaltungen in Tageszeitungen, Rundfunk, Fernsehen oder im Internet gemacht werden, wohl aber im Gemeindebrief oder in anderen Schreiben an einen begrenzten Nutzerkreis.

Tipp: Falls Sie öffentlich auf Plakaten, Handzetteln oder in der Zeitung werben wollen, niemals den Titel nennen!
Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Informationsblatt des Katholischen Filmwerks: Was geht Werbung? (PDF-Dokument 86 KB)

 Der Verleih ist kostenlos für

- öffentliche Schulen, private Schulen, Kindergärten und weitere Bildungseinrichtungen.

- Bildungseinrichtungen und Vereine im Landkreis Forchheim

 

Die Ausleihdauer beträgt

Die Verleihdauer beträgt in der Regel eine Woche (Ferien ausgenommen). Eine Verlängerung ist auf telefonische Nachfrage möglich wenn keine Vorbestellung vorliegt.

 

Haftung

Der Entleiher ist verpflichtet, die ihm überlassenen Gegenstände sorgfältig zu behandeln. Er haftet grundsätzlich für alle von ihm verursachten Schäden und für die vollständige Rückgabe aller ausgeliehenen Teile incl. Kabel.
Reparatur und Wiederbeschaffung, im Falle eines Schadens, werden durch das Medienzentrum auf Kosten des Benutzers veranlasst.

 

Urheberrechte

Unsere Medien unterliegen dem Recht zur nichtgewerblichen öffentlichen Vorführung. Sie dürfen aus urheberrechtlichen Gründen weder für schulische noch private Zwecke kopiert werden.

 

Ausleihe und Rückgabe

Ausleihen und Rückgaben sind nur während der Öffnungszeiten möglich.


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