Nichtgewerbliche-Öffentliche Aufführungen
Alle bei den uns ausgeliehenen Medien dürfen öffentlich
aufgeführt werden, wenn die Aufführung nicht-gewerblichen Charakter
haben. Damit soll verhindert werden, dass eine Konkurrenz zu Kino und
kommerziellem Filmverleih entsteht.
Es darf keine Werbung für Filmveranstaltungen in Tageszeitungen,
Rundfunk, Fernsehen oder im Internet gemacht werden, wohl aber im
Gemeindebrief oder in anderen Schreiben an einen begrenzten
Nutzerkreis.
Tipp: Falls Sie öffentlich auf Plakaten, Handzetteln oder in der
Zeitung werben wollen, niemals den Titel nennen!
Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Informationsblatt des
Katholischen Filmwerks:
Was geht Werbung? (PDF-Dokument 86
KB)
Der Verleih ist kostenlos für
- öffentliche Schulen, private Schulen,
Kindergärten und weitere Bildungseinrichtungen.
- Bildungseinrichtungen und Vereine im Landkreis Forchheim
Die Ausleihdauer beträgt
Die Verleihdauer beträgt in
der Regel eine Woche (Ferien ausgenommen). Eine Verlängerung ist auf
telefonische Nachfrage möglich wenn keine Vorbestellung vorliegt.
Haftung
Der Entleiher ist
verpflichtet, die ihm überlassenen Gegenstände sorgfältig zu behandeln. Er
haftet grundsätzlich für alle von ihm verursachten Schäden und für die
vollständige Rückgabe aller ausgeliehenen Teile incl. Kabel.
Reparatur und
Wiederbeschaffung, im Falle eines Schadens, werden durch das Medienzentrum
auf Kosten des Benutzers veranlasst.
Urheberrechte
Unsere Medien unterliegen
dem Recht zur nichtgewerblichen öffentlichen Vorführung. Sie dürfen aus
urheberrechtlichen Gründen weder für schulische noch private Zwecke kopiert
werden.
Ausleihe und Rückgabe
Ausleihen und Rückgaben sind nur während der Öffnungszeiten möglich.